Neue Technische Regel für Arbeitsstätten „Bildschirmarbeit“ ASR A6 regelt Umgang mit Laptops, Tablets, Smartphone und Datenbrillen
Im Juli 2024 hat der Ausschuss für Arbeitsstätten erstmals eine Regel zur Bildschirmarbeit herausgegeben und ergänzt somit die Branchenregeln der DGUV.
Die ASR A6 gilt für Bildschirmarbeit in der Arbeitsstätte und für den Telearbeitsplatz, das Thema Home-Office oder Mobile-Office ist nicht adressiert worden.
Generell kann gesagt werden, dass bestehende Regelungen ergänzt, beziehungsweise konkretisiert worden sind. Neben Regeln für die Verwendungsdauer und der Bildschirmergonomie der tragbaren Geräte sind Sollgrenzen für die Gewichte der Geräteklassen beim jeweiligen Einsatz definiert worden.
Erstmals ist die Notwendigkeit einer externen Tastatur und einer externen Maus bei ortsgebundenem Einsatz von tragbaren Bildschirmgeräten klar formuliert worden.
Die ASR A6 bietet damit eine gute Grundlage zur Bewertung von entsprechenden Arbeitsplätzen im modernen Arbeitsumfeld.