Was ist die A1-Bescheinigung und wozu braucht man sie?
Die A1-Bescheinigung ist für Beschäftigte in Deutschland erforderlich. Auf allen Dienstreisen innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz. Die Dauer und die Art des grenzüberschreitenden Einsatzes spielen dabei keine Rolle. Die Bescheinigung bestätigt, dass die Sozialversicherungspflicht weiterhin in Deutschland besteht. Die Notwendigkeit der A1-Bescheinigung gilt für verschiedene Einsatzszenarien im Ausland:
- Arbeitseinsätze bei Kunden,
- Teilnahme an Fachmessen,
- Geschäftsreisen oder
- Arbeiten als LKW- oder Busfahrer.
Die A1-Bescheinigung muss schriftlich beantragt werden, in der Regel bei der zuständigen Krankenkasse für gesetzlich Versicherte oder der entsprechenden Rentenversicherung für privat Versicherte. Die Beantragung sollte frühzeitig erfolgen, da den zuständigen Stellen drei Arbeitstage zur Bearbeitung eingeräumt werden.
Die A1-Bescheinigung gilt grundsätzlich für die Dauer des Einsatzes im Ausland, maximal für den Zeitraum von 24 Monaten.
Ohne A1-Bescheinigung drohen Bußgelder und andere Konsequenzen im Ausland, wie der Verlust des Zugangs zum Messegeländen oder Baustellen.
Für die Entsendung in andere Länder gelten gegebenfalls zusätzlich weitere Vorschriften, wie zum Beispiel in Frankreich. Hier bedarf es die Entsendemeldung und die Notwendigkeit eines Vertreters vor Ort.
Das gesamte A1-Verfahren verläuft elektronisch und der Antrag muss über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm gestellt werden. Die A1-Bescheinigung muss bei Kontrollen im Ausland vorgezeigt werden.
Die A1-Bescheinigung müssen Arbeitgebende laut Gesetz Ihren Beschäftigten unverzüglich zugänglich machen.
Empfehlung: Eine Kopie für die Unterlagen in die Personalakte des entsandten Beschäftigten abzulegen. Zudem ist es empfehlenswert, an das Unternehmen im Ausland, bei dem die Beschäftigte Person tätig ist, eine Kopie zu senden.