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Wichtige Information zur Schulungspflicht beim Umgang mit Diisocyanaten für alle Branchen

9. Dezember 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie über eine bedeutende Änderung im Umgang mit Gefahrstoffen informieren, die sich auf verschiedene Branchen auswirkt.
Seit dem 24. August 2023 gilt eine verbindliche Schulungspflicht gemäß der europäischen REACH Verordnung für Beschäftigte, die mit Diisocyanaten arbeiten.

In der Regel werden Diisocyanate in 2-Komponenten-Systemen verwendet. Sie bestehen aus einem Binder (Harz) und einem Härter. Der Binder enthält hauptsächlich Polyalkohole, die nicht als Gefahrstoffe eingestuft sind.

Als Härter kommen hauptsächlich folgende Diisocyanate zum Einsatz:

  • Methylendiphenyldiisocyanat (MDI)
  • Hexamethylendiisocyanat (HDI)
  • Toluoldiisocyanat (TDI) und
  • Isophorondiisocyanat (IPDI)

Je nach Anwendungsgebiet können Zusatzstoffe, wie z. B. Quarz, zugesetzt werden.

Anwendung von Diisocyanaten:

  • Klebstoffe
  • Vergussmassen (Elektronik und Elektrotechnik, Energieversorgung)
  • Dämm-, Montage- und Dichtungsschäume (Baustellen)
  • Oberflächenbeschichtungen, Lacke
  • Verpackungsschäume
  • Schaumformteile (Orthopädietechnik)

Wie vermeiden Sie Gefahren?

  • vermeiden Sie Augenkontakt mit Diisocyanaten
  • vermeiden Sie das Einatmen von Diisocyanaten
  • vermeiden Sie das Verschlucken von Diisocyanaten
  • vermeiden Sie Hautkontakt mit Diisocyanaten

Wir empfehlen allen Unternehmen, die Diisocyanate verwenden, sich über die neuen Anforderungen zu informieren und geeignete Schutz- und Schulungsmaßnahmen zu planen. Dies stellt sicher, dass Ihre Mitarbeitenden die erforderlichen Qualifikationen besitzen und somit den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Für weitere Informationen und Unterstützung bei der Umsetzung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Für weitere Informationen empfehlen wir die baua Webseite.

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