Die Adventszeit steht vor der Tür und damit auch die Freude an schönem Schein auf dem Schreibtisch. Vermehrt findet dabei auch elektrisch betriebene Beleuchtung Verwendung und dies führt direkt zu der Brandgefahr des elektrischen Stromes. Laut IFS sind im Jahr 2023, 32% aller Brände auf Fehler im Zusammenhang mit Elektrizität zurückzuführen. Damit stellt sich auch die Frage nach den Geräten, welche im Homeoffice verwendet werden. Bei privaten Geräten, die nur privat genutzt werden, ist das Thema klar geregelt. Meine Leuchte, meine Verantwortung.
Derzeit gibt es weder eine gesetzliche noch eine berufsgenossenschaftliche Regelung des Homeoffice, auch die neue ASR A6 spart das Thema aus. So bleibt nur die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nach §3 Arbeitsschutzgesetz als Hilfestellung.
Bewährt haben sich die folgenden Maßnahmen:
- Bereitstellung von DGUV V3 geprüften Geräten (Dazu gehört auch die Beleuchtung) an die Mitarbeitenden.
- Angebot zur freiwilligen DGUV V3 Prüfung von privaten Geräten im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Homeoffice.
- Freiwillige Installation eines Rauchmelders im Bereich des Homeoffice.
- Saisonale Unterweisung zu den Brandgefahren für die Mitarbeitenden im Homeoffice.
- Einfache technische Regeln:
- Keine Kaskadierung von Mehrfachsteckdosen.
- Kein unbeaufsichtigtes Laden von Geräten.
- Nur geprüfte und qualitativ hochwertige Geräte verwenden.
- Vorbereitung
- Entfernen von Material aus dem Treppenhaus.
- Vergegenwärtigung der Fluchtwege, ggf. auch über Notleitern.
- Wenn echte Kerzen verwendet werden, nur unter Aufsicht abbrennen und auf feuerfeste Unterlage achten. Löschmittel bereitstellen.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit!