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Gesundheitswesen

Als Inhaber der Praxis sind Sie für den Arbeitsschutz Ihrer Mitarbeiter verantwortlich. In einer Arztpraxis, therapeutischen Praxis oder bei Pflegediensten gibt es viele Themen, die den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit von Ihnen und Ihren Mitarbeitern betreffen.

Viele Ärzte, Praxisinhaber und Inhaber von Pflegediensten sind sich über den Umfang ihrer Haftungsrisiken nicht vollständig bewusst oder die Haftungsinhalte sind ihnen nicht vollumfänglich bekannt.

Die Gründe für eine nicht vollständige Umsetzung geltender Vorschriften sind vielfältig. Unter anderem sind die Pflichten des Arbeitgebers im Arbeitsschutz vielen Ärzten nicht vollständig oder nicht in der aktuellen Fassung bekannt. Häufig fehlt aber auch einfach die Zeit neben dem Praxisalltag eine regelkonforme Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und rechtssicher zu dokumentieren.

Aus haftungsrechtlicher Sicht sind für Praxisinhaber folgende Themen besonders relevant:

  • Verantwortung im Arbeitsschutz,
  • besondere Gefährdungen im Gesundheitsdienst,
  • sowie die vorschriftenkonforme Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.

Bei diesen und vielen weiteren Themen unterstützen Sie unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit gern.
Sichern Sie sich als Praxisinhaber ab!

Fordern Sie jetzt Ihr Angebot für eine Fachkraft „Arbeitssicherheit“ für Ihre Arztpraxis, Ihre therapeutische Praxis oder Ihren Pflegedienst an.

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt bei allen Arbeitssicherheitsmaßnahmen rund um Ihre Praxis oder Ihren Pflegedienst.

Wir bieten Ihnen Fullservice rund um den Arbeitsschutz Ihrer Praxis:

  1. Wir legen den Geltungsbereich der Gefährdungsbeurteilung fest
  2. Die möglichen Gefährdungen werden analysiert
  3. Wir beurteilen die ermittelten Gefährdungen
  4. Es werden konkrete Arbeitsschutzmaßnahmen festgelegt
  5. Die definierten Maßnahmen werden durchgeführt
  6. Die Maßnahmen werden auf deren maximale Wirksamkeit überprüft
  7. Wenn nötig, erfolgt eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
  8. Parallel wird die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung erstellt

Wir wollen, dass Sie und Ihre Mitarbeiter im Arbeitsalltag alle Herausforderungen und Tätigkeiten sicher durchführen können.

Wichtig ist für uns aber auch, dass die Gefährdungsbeurteilungen und der daraus abgeleiteten Sicherungsmaßnahmen korrekt und für mögliche Aufsichtsbehörden rechtssicher dokumentiert sind.

Hierbei ist wichtig, dass

  • die betriebliche Gefährdungsbeurteilung regelmäßig durchgeführt wird
  • die Gefährdungen als richtig und vollständig anerkannt werden
  • die getroffenen Schutzmaßnahmen des Arbeitgebers als ausreichend bewertet werden
  • regelmäßig Überprüfungen stattfinden und die Wirksamkeit der Maßnahmen kontinuierlich kontrolliert wird
  • die Beurteilung aktuell ist und
  • die Dokumentation vorliegt, Form und Inhalt müssen dabei angemessen sein.

Um das alles und vieles mehr kümmern wir uns gerne auch für Sie.

Telefon

+49 (0)89 – 45 20 67 41 3

Adresse

Otto-Heilmann-Straße 17, 82031 Grünwald