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Gefährdungsbeurteilung

Mit uns gehen Sie auf Nummer sicher!

Immer wieder tauchen im Zusammenhang mit dem Thema Arbeitsschutz in vielen Vorschriften die Begriffe Risikoanalyse und Gefährdungsbeurteilung auf. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, diese Analysen durchzuführen und erforderliche Schutzmaßnahmen festzulegen und zu implementieren.

Aber wie müssen Sie hierbei vorgehen? Was müssen Sie beachten? Was sollte wie dokumentiert werden?

Welche Vorteile haben Sie bei einer Betreuung durch uns?

Wir sind Ihr Ansprechpartner für alle Bereiche der Risikoanalyse und Gefährdungsbeurteilung. Die Pflicht und Verantwortung, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und daraus resultierende Maßnahmen zu implementieren liegt beim Arbeitgeber. Allerdings können und sollten Sie sich Unterstützung von Experten wie einer Fachkraft für Arbeitssicherheit holen. So schützen Sie sich selbst, Ihre Mitarbeiter, Ihr Unternehmen und profitieren von folgenden Vorteilen:

  • Reduzierung von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Erkrankungen und Ausfallzeiten
  • Rechtskonforme Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben
  • Rechtssichere und vollständige Dokumentation für Aufsichtsbehörden
  • Geringerer interner Zeitaufwand für die Erstellung der Gefährdungs- und Belastungsanalysen

Bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung arbeiten wir mit Ihnen als Unternehmer intensiv zusammen. Das Ziel der Gefährdungsbeurteilung und Risikoanalyse ist es, mögliche körperliche und psychische Belastungen Ihrer Mitarbeiter bei den auszuführenden Tätigkeiten zu erkennen. Daraus resultierend ist unser oberstes Ziel die Gefahren am jeweiligen Arbeitsplatz durch entsprechende Schutzmaßnahmen deutlich und anhaltend zu reduzieren. Wir versuchen zunächst, mögliche Risiken völlig auszuschließen und Ihre Mitarbeiter so erst gar nicht erst zu gefährden.

Welche Risikoanalysen und Gefährdungsbeurteilungen müssen Sie vornehmen?

Wir begleiten Sie so, dass Ihr Unternehmen alle rechtlichen Vorgaben sicher erfüllt und bieten hierbei folgende Gefährdungsbeurteilungen an:

  • nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • psychische Belastungen am Arbeitsplatz (GB Psych)
  • zur Verwendung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • zum Umgang mit Arbeitsstoffen und Gefahrstoffen (GefStoffV)
  • zu Infektionsrisiken durch Biostoffe (BioStoffV)
  • nach Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Telefon

+49 (0)89 – 45 20 67 41 3

Adresse

Otto-Heilmann-Straße 17, 82031 Grünwald