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Sicherheits- und Gesundheitskoordinator

Wann brauche ich einen Sicherheitskoordinator (SiGeKo)?

Laut § 3 BauStellV sind Sie als Bauherr dazu verpflichtet, einen Sicherheitskoordinator einzustellen für:

  • Jede Baustelle, die nach BaustellV der Vorankündigung unterliegt,
  • bei der mehrere Unternehmer beteiligt sind,
  • die mit entsprechendem Umfang realisiert wird und
  • auf der besonders gefährliche Arbeiten gemäß § 2 Abs. 3 BaustellV durchzuführen sind, ist durch einen Sicherheitskoordinator zu begleiten.

Was macht ein Sicherheitskoordinator (SiGeKo) auf der Baustelle?

Unsere Experten für Sicherheit auf Baustellen betreuen Sie während der gesamten Bauplanungsphase und während des Bauablaufs:

  • Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
  • Beratung zur Sicherheit des späteren Gebäudes (nach Arbeitsstättenverordnung)
  • Erstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten am Gebäude
  • Erstellung der Baustellenordnung
  • Erstellung notwendiger Notfallplanung für die Baustelle
  • Beratung bei der Baustelleneinrichtung
  • Aushang des SiGePlanes, der Baustellenordnung und der Notfallplanung
  • Einweisung der Nachunternehmer in die baustellenspezifischen Gefahren und Regeln
  • Koordination der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen
  • Kontrolle der Einhaltung der Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes
  • Bei Bedarf Protokollerstellung
  • Gefahrstoffermittlung und Erstellung eines Gebäudekatasters nach TRGS
  • Koordination bei kontaminierten Bereichen nach BGR 128
  • Koordination bei der Asbestsanierung nach TRGS 519

Wie kann ich die Sicherheit auf meinen Baustellen erhöhen?

Unsere Experten für Sicherheit auf Baustellen betreuen Sie während der gesamten Bauplanungsphase und während des Bauablaufs:

In der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) ist die Pflicht, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für die Baustelle zu bestellen, klar geregelt und festgeschrieben. Durch die Zusammenarbeit mit unseren Sicherheitsspezialisten für Baustellen gewinnen Sie die entsprechende Rechtssicherheit gegenüber der Arbeitsschutzbehörde und der Berufsgenossenschaft und reduzieren zudem Ihr Haftungsrisiko.

Durch einen reibungslosen, unfall- und störungsfreien Bauablauf sparen Sie sowohl Baukosten als auch mögliche Folgekosten und schützen Ihre Arbeitnehmer.

Telefon

+49 (0)89 – 45 20 67 41 3

Adresse

Otto-Heilmann-Straße 17, 82031 Grünwald