Sicherheits- und Gesundheitskoordinator – Der SiGeKo

Wann brauche ich einen Sicherheitskoordinator (SiGeKo)?

Laut § 3 BauStellV sind Sie als Bauherr dazu verpflichtet, einen Sicherheitskoordinator einzustellen, wenn Ihre Baustelle:

  • nach BaustellV der Vorankündigung unterliegt,
  • mehrere Unternehmer gleichzeitig beschäftigt,
  • mit entsprechendem Umfang realisiert wird und
  • besonders gefährliche Arbeiten gemäß § 2 Abs. 3 BaustellV notwendig sind.

In diesen Fällen müssen Sie zwingend einen Sicherheitskoordinator beschäftigen. Jedoch profitieren Sie auch ohne die Pflicht von dessen Leistungen.

Welche Aufgaben hat ein Sicherheitskoordinator (SiGeKo)?

Unsere Experten für Sicherheit auf Baustellen betreuen Sie während Ihres gesamten Bauvorhabens von einer frühen Planungsphase bis zum erfolgreichen Abschluss Ihres Projektes.

  • Erstellen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)
  • Beratung zur Sicherheit des späteren Gebäudes (nach Arbeitsstättenverordnung)
  • Erstellen der Unterlage für spätere Arbeiten für die Instandhaltung Ihres Gebäudes
  • Erstellen der Baustellenordnung
  • Erstellen der nötigen Notfallplanung für Ihre Baustelle
  • Beratung bei der Einrichtung der Baustelle
  • Aushängen des SiGe-Plans, der Baustellenordnung und der Notfallplanung
  • Einweisen der Nachunternehmer in die baustellenspezifischen Gefahren und Regeln
  • Koordination der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen
  • Kontrolle der Einhaltung der Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes
  • bei Bedarf Erstellen von Protokollen
  • Ermitteln von Gefahrstoffen und Erstellen eines Gebäudekatasters nach TRGS
  • Koordination bei kontaminierten Bereichen nach BGR 128
  • Koordination bei der Asbestsanierung nach TRGS 519

Wie kann ich die Sicherheit auf meiner Baustelle erhöhen?

In der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) ist die Pflicht, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für die Baustelle zu bestellen, klar geregelt und festgeschrieben. Unabhängig davon, ob Sie verpflichtet sind, einen Sicherheitskoordinator zu beschäftigen, ist dieser Experte für Ihr Bauprojekt ein Erfolgsplus.

Er sorgt für den reibungslosen, sicheren Ablauf aller Arbeiten, minimiert Ihr Haftungsrisiko und verschafft Ihnen mit seinen Dokumentationen die nötige Rechtssicherheit gegenüber der Arbeitsschutzbehörde und der Berufsgenossenschaft für Ihr Projekt.

Als zentraler Ansprechpartner optimiert Ihr Sicherheitskoordinator also alle sicherheitsbezogenen Aspekte Ihrer Baustelle.

Warum ein Sicherheitskoordinator (SiGeKo) von Pfisterer safetyculture?

Die Sicherheit Ihres Bauvorhabens sollten Sie nur in die besten Hände legen.
Mit einem SiGeKo von Pfisterer safetyculture setzen Sie auf:

  • GQA-zertifizierte Leistungen
  • Erfahrungen in Bauprojekten aller Größenordnungen seit 1990
  • zusätzliche Ausbildung der Experten zur Fachkraft für Arbeitssicherheit [LINK]
  • bewährte Prozesse und Konzepte für die Sicherheit auf Baustellen

Als Premium-Dienstleister rund um das Thema Sicherheit am Bau sind wir außerdem:

  • Mitglied im Bundesverband Deutscher Baukoordinatoren (BDK)
  • Mitglied im Netzwerk Deutscher Baumeister und Architekten (DBA)

Setzen auch Sie von Anfang an auf höchste Qualität bei der Sicherheit für Ihr Bauprojekt!

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+49 (0)89 – 45 20 67 41 3

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